Donnerstag, April 25, 2024

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die einzelnen Seminare, Kurse, Praktika, Workshops, sonstigen Veranstaltungen (allgemein: Leistungen).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es zu keinen Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“ und dem Seminar-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/-in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/-in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage von Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“, den  Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die auf der Homepage und in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“ behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf  des Seminars, Kurse, Workshops oder sonstigen Veranstaltung (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer/-innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“ vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“ ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.

Bei den Monatskursen verpflichet sich Gesas Hundeschule “Mit Herz und Verstand”, eine wöchentliche Unterrichtsstunde abzuhalten. Fällt der Trainingstag auf einen Feiertag, gibt es keinen Ersatztermin. Generell beinhaltet der Monatskurs 4 Unterrichtsstunden. Fallen in einen Monat 5 Unterrichtsstunden, kann die 5. Stunde gestrichen werden. Falls 5 Unterrichtsstunden stattfinden ist kein Mehrbetrag zu zahlen.

Im Zuge der Corona Pandemie kann es zur Kürzung von Unterrichtsstunden kommen. In diesem Fall wird aber auch die Teilnehmerzahl reduziert. Damit ist gewährleistet, dass jeder Kunde seine Zeit bekommt. Dies geschieht in Verbindung mit dem von der Bundesregierung vorgegebenen Notfallplan.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung für Veranstaltungen bei Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“ per E-Mail, Brief oder Fax oder Erscheinen zum Kurs (konkludentes Verhalten) kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Teilnehmer/-in verbindlich zustande. Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“ verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

§ 3 Bezahlung
Die Kosten für die Veranstaltungen und Seminare sind auf der Homepage aufgeführt. Die Anmeldung ist erst bei der Zahlung von 50% der Veranstaltungsgebühr verbindlich. Restzahlung spätestens am Beginn der Veranstaltung. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Preis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug, werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“ vor.

Die Kursgebühren der laufenden Monatskurse sind am Anfang des Monats zu zahlen.

Die Gebühr für das Hundespielen (5,00€) ist direkt auf dem Platz zu zahlen, wer sich anmeldet und nicht spätestens 24 h vorher abmeldet und nicht kommt, ist verpflichtet die Spielgebühr von 5 € zu zahlen.

§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/-in
Der/die Teilnehmer/-in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen:

  • bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10 % des Entgelts für die Veranstaltung
  • bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30 % des Entgelts für die Veranstaltung
  • bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.

Der/die Teilnehmer/-in kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/-in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/-in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.  Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“ kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/-in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

§ 5 Rücktritt durch Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“
Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“ kann vom Vertrag zurücktreten:

  • Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/-in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/-innen gefährdet werden.
  • Nicht erreichen einer in der Seminarausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag von Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“  voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
  • Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Im letzten Fall wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

§ 6 Kündigung
Eine Kündigung bedarf der Schriftform und muss bis zum 22. des laufenden Monats vorliegen. Ansonsten wird der Teilnehmer bei der Kursplanung mit einbezogen und ist verpflichtet, die Kursgebühr des folgenden Monats zu zahlen. Dies bezieht sich auf die fortlaufenden Monatskurse, egal welcher Sparte in Gesas Hundeschule “Mit Herz und Verstand”.

§ 7 Voraussetzung zur Teilnahme an den Leistungen von Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“
Die Teilnehmer haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen).

§ 8 Haftung von Gesas Hundeschule „Mit Herz und Verstand“
Die  Hundeschule „Mit Herz und Verstand“   haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt werden.

§ 9 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 11 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 12 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Ahrensburg (Amtsgericht) als vereinbart.